Wenn sich eine Familie für Hunde interessiert, mit dem Ziel, sich einen Vierbeiner als neuen Hausgenossen in die Familie zu holen, sollte zu allererst in den Mietvertrag schauen. Viele Verträge sehen nämlich vor, dass Hunde nicht in der Wohnung gehalten werden dürfen, genauso wie andere Haustiere. Zwischenzeitlich tendiert zwar die Rechtsprechung dahingehend, dass kleinere Haustiere auch ohne Genehmigung und sogar entgegen des Passus im Mietvertrag sehr wohl gehalten werden dürfen, aber Hunde gehören nicht in diese Kategorie. Insbesondere mittelgroße und große Hunderassen kann der Vermieter verbieten. Um größeren Ärger zu vermeiden, muss diese Frage unbedingt vorher geklärt werden. Bei einem Umzug mit Hund muss selbstverständlich auch mit dem neuen Vermieter geklärt werden, ob Hunde erlaubt sind und falls ja, ob auch mittelgroße und große Hunde mit einziehen dürfen. Ein Golden Retriever zählt beispielsweise zu den großen Hunderassen, die nicht so einfach in jede Mietwohnung einziehen dürfen. Ganz davon abgesehen, ist es ohnehin besser, wenn ein Golden Retriever eine Wohnung oder ein Haus mit einem Garten zur Verfügung hat. Dort kann sich der Hund auch mal aufhalten, wenn Herrchen und Frauchen nicht zu Hause sind. Es gibt auch solche Immobilien zu mieten, die viel Quadratmeter Wohnbereich und eine Terrasse oder einen Garten dabei haben. Der Golden Retriever wird froh darüber sein, wenn er sich nicht mit seiner Familie in eine durchschnittlich große, bzw. kleine Dreizimmerwohnung mitten in der Stadt zwängen muss. Wenn in diesem Fall die Haltung von Haustieren, insbesondere von Hunden, laut Mietvertrag nicht erlaubt ist, kann man dem Vermieter zu seinem Entschluss nur gratulieren.
Hundehaltung im Mietvertrag
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